Zuschüsse
Finanzielle Erstattungen durch Krankenkassen
Die Teilnahme an Gesundheitskursen, die zu den folgenden vier Feldern gehören,
werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss gefördert:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressreduktion und Entspannung
- Sucht
Private Krankenkassen folgen eigenen Regulierungen und Vorgaben.
Die Kurse, die von der Praxis angeboten werden, beschäftigen sich in erster Linie
mit der Thematik der Stressreduktion und der Entspannung, aber auch Bewegung und Ernährung sind Teil
der thematischen Ausrichtung. Bitte klären Sie, ob Sie von Ihrer Krankenkasse
einen Zuschuss zu den Kursgebühren bekommen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 75 % - 80 % der Kursgebühren, das sind etwa
75 - 80 €. In Ausnahmefällen kann der Erstattungsbetrag bei verschiedenen
Krankenkassen auch höher liegen. Die Anzahl der Kurse, die Sie pro Jahr mit einer
Förderung durch Ihre Kasse besuchen können, ist auch unterschiedlich
geregelt. Manche Kassen erstatten zwei Kurse, andere fördern bis zu sieben Kurse.
Bei manchen Kursen in Clausen ist angegeben, ob und ungefähr wieviel eine gesetzliche Krankenkasse zu den Kursgebühren dazu gibt. Sollte nichts angegeben sein, fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach! In bestimmten Fällen muss bei einzelnen Krankenkassen auch ein Formular durch die Praxis ausgefüllt werden, wodurch ein Qualifizierungsnachweis des Kursleiters erbracht wird, so dass der Kurs durch die Krankenkasse bezuschusst werden kann.
Bei Bedarf erhalten Sie von der Praxis einen Teilnahmenachweis sowie eine Bestätigung
über die bezahlte Kursgebühr. Damit Ihre Kasse die Teilnahme anerkennt, ist es
notwendig, dass Sie regelmäßig an den Veranstaltungen teilnehmen, d.h. Sie
müssen 80% der Kurstermine besucht haben.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Praxis:
Tel.
06333 – 27 59 70 oder info@atempraxis-eitel.de.
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